Reimkreide
Wortwahl von mal zu mal

Petition 61844

Pet 4-18-07-10000-026363 
 
Grundgesetz 
 
 
  Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und beschlossen: 
 
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. 
 
 
Begründung 
 
Mit der Petition wird eine Ergänzung des Grundgesetzes gefordert, dass nicht nur Männer und Frauen, sondern auch Mädchen und Jungen gleichberechtigt sind. 
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, durch die verfassungsrechtliche Gleichstellung von Heranwachsenden würde ein wesentlicher Teil unserer Bevölkerung stärker einbezogen. 
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen. 
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 144 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 21 Diskussionsbeiträge ein. 
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen: 
Wie die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme bereits zutreffend ausgeführt hat, schützt die geltende Fassung des Artikels 3 Grundgesetz (GG) umfassend vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts, ohne dass es auf das Alter der betroffenen Personen ankäme.  
In Artikel 3 Absatz 1 GG („Alle Menschen sind …“) und Artikel 3 Absatz 3 GG („Niemand darf wegen seines Geschlechtes …“) ergibt sich das unmittelbar aus dem Wortlaut. In Artikel 3 Absatz 2 GG („Männer und Frauen sind … ) könnte der allgemeine Sprachgebrauch auf den ersten Blick zwar für eine Begrenzung auf 
Erwachsene sprechen. Weil diese Vorschrift eine Ausprägung des allgemeinen Gebots zur Gleichbehandlung aller Menschen ist, sind aber auch hier alle natürlichen Personen jedes Geschlechtes und jeden Alters als Träger des Grundrechtes anzusehen. Das gilt auch für Kinder und Heranwachsende. 
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen. 
Auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens sieht der Petitionsausschuss keine Veranlassung zum Tätigwerden. 
Aus den genannten Gründen kann der Petitionsausschuss das Anliegen nicht unterstützen und empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Petition 61844 wurde von mir 2015 eingebracht.
2016 kam der parlamentarische Prüfungsausschuss zu dem Entschluss die Petition abzulehnen, da die Gleichberechtigung für "Groß und Klein" schon in mehreren Paragrafen des Grundgesetzes hinreichend gut geregelt ist, dass aber trotzdem der Paragraf (Art 3 (2)) zur Gleichberechtigung von -Männer und Frauen- eigenständig im Grundgesetz aufgenommen wurde, haben die Prüfer bei ihrer Schlussfolgerung offensichtlich nicht gewürdigt.

Weiterhin stellte der parlamentarische Prüfungsausschuss fest, da das Grundgesetz explizit die Gleichberechtigung für -Männer und Frauen- fordert, gelte dies auch für Junge und Mädchen. Die 4 Mütter und 61 Väter des Grundgesetzes haben aber eindeutig die Formulierung -Männer und Frauen- gewählt und ein mutwilliges hineininterpretieren, sie hätten auch - Jungen und Mädchen- gemeint, ist nicht statthaft, denn die Mütter und Väter hätten auch eine generellere Formulierung in das Grundgesetz schreiben können.

Positiv ist, der parlamentarische Prüfungsausschuss hat klargestellt, die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen ist wichtig.
Sind aber nun meine Ausführungen nicht falsch, so bin ich der festen Überzeugung, die Petition müsste noch einmal in den parlamentarischen Prüfungsausschuss.
Mädchen und Jungen gehören in den Gleichberechtigungsparagrafen unserer Verfassung, basta.
Diese Forderung wird auch vom Grundgesetz gestützt, da an gleicher Stelle (Art 3 (2)) darauf hingewiesen wird, bestehende Nachteile müssen vom Staat beseitigt werden.

Vielen Dank
Carl E. Haack
Thüsdorf, 16.04.2018

PS
Der Petitionsausschuss des Bundes - post.pet@bundestag.de - wurde per Mail von der Existenz dieser Internetseite in Kenntnis.